Das Thüringer Landesamt für Statistik stellte 2021 eine neue, modernisierte Verdiensterhebung auf. Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes (VerdStatGÄndG) vom 12. August 2020 wurden die Vierteljährliche Verdiensterhebung, die vierjährliche Verdienststrukturerhebung sowie die Sondererhebung Verdienste zusammengeführt und auf eine monatliche Erhebung von Einzeldaten umgestellt.
Seit Januar 2022 findet die neue Verdiensterhebung regelmäßig monatlich statt. Bundesweit nehmen maximal 58 000 Betriebe an der neuen Verdiensterhebung teil. Im Freistaat Thüringen werden rund 2 500 Betriebe befragt.
Der Grund für die neue Verdiensterhebung ist die Sicherstellung von aktuelleren Daten zu Verdiensten sowie die Entlastung der Meldepflichtigen. Durch eine verstärkte Automatisierung und Digitalisierung der Verdiensterhebung wird der Aufwand der auskunftspflichtigen Betriebe so gering wie möglich gehalten. Durch die weitgehend automatisierte Meldung von Daten, die in den Lohnbuchhaltungen der Betriebe bereits vorliegen, sollen die befragten Betriebe insgesamt nicht zusätzlich belastet werden. Die umfangreichen Aufsummierungen sowie die Zuweisung der Verdienste zu den entsprechenden Leistungsgruppen, deren Bereitstellung für die Betriebe aufwändig war, entfallen.
Die statistischen Ämter stellen für die Verdiensterhebung zwei verschiedene Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung zur Verfügung (eSTATISTIK.core und IDEV). Der Aufwand bei den Betrieben ist am geringsten, wenn für diese wiederkehrenden Meldungen das etablierte und bequeme Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core verwendet wird. Weitere Informationen zur Meldung mittels eSTATISTIK.core finden Sie in der Anlage unten. Die aktuellsten Versionen der Erhebungsbeschreibungen, Liefervereinbarungen sowie der fachlichen Spezifikationen für eSTATISTIK.core finden Sie in der Öffentlichen Erhebungs-Datenbank des Bundes und der Länder (Suchbegriff: Verdiensterhebung).
Die Ergebnisse der modernisierten Verdiensterhebung dienen als Datengrundlage zur Erfüllung diverser Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene und ermöglichen u. a. die Berechnung der Mindestlöhne sowie die zeitnahe Berechnung des bereinigten und unbereinigten Verdienstabstands zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap).
Immer wieder erreicht uns die Frage betroffener Betriebe und Unternehmen, warum genau sie für die Datenmeldung zu einer Stichprobenerhebung „ausgewählt“ wurden. IT.NRW hat dazu ein kurzes Erklärvideo zum Thema erstellt:
https://www.it.nrw/erklaervideo-zum-stichprobenkonzept
Das Video gibt Antworten auf die Fragen, warum man zu einer Stichprobenerhebung herangezogen wird, wie die (zufällige) Auswahl erfolgt und es liefert eine Erklärung, warum eine verbindliche Aussage zur Dauer der Zugehörigkeit zur Stichprobe nicht immer gegeben werden kann.