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ZENSUS 2022

Erhebungsteile

Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf alle Geschlechter.


Gebäude- und Wohnungszählung

Wohngebäude

Grundlage der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ist die Verordnung EG 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen, welche ab dem Jahr 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung alle zehn Jahre vorschreibt.

Vor der Erhebung gab es in Deutschland kein zentrales und vergleichbares Verzeichnis über den bundesweiten Gebäude- und Wohnungsbestand. Ziel der GWZ 2022 war daher die flächendeckende, vollzählige und aktuelle Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum und bewohnter Unterkünfte sowie Wohnungen in Thüringen und Deutschland.

Die bereitgestellten Daten dienen anschließend als Grundlage der europäischen, deutschen und Thüringer Regional- und Sozialpolitik sowie für kommunale Entscheidungen der Raumplanung und Wohnungspolitik.

Wer wurde befragt?

Auskunftspflichtig waren nach dem Zensusgesetz alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften und Wohnungen. Wie bereits beim Zensus 2011 wurde die GWZ 2022 ebenfalls als postalische Vollerhebung durchgeführt, um eine tiefe regionale Gliederung der Ergebnisse erzielen zu können. Die Rückmeldung sollte gemäß der Online-First-Strategie elektronisch durch das Ausfüllen eines Online-Fragebogens mittels PC, Tablet oder Smartphone erfolgen. Wohnungsunternehmen und Verwalter erhielten die Möglichkeit, die Daten für ihre umfassenden Bestände über einen besonderen elektronischen Meldeweg zu übermitteln.

Welche Merkmale wurden erfragt?

In der Gebäude- und Wohnungszählung wurden zwei Arten von Merkmalen erhoben: Erhebungs- und Hilfsmerkmale, welche in § 10 ZensG 2022 geregelt sind.

Erhebungsmerkmale für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte waren:
Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel; Art des Gebäudes; Eigentumsverhältnisse; Gebäudetyp; Baujahr; Heizungsart und Energieträger; Zahl der Wohnungen.

Erhebungsmerkmale für Wohnungen waren:
Art der Nutzung; Leerstandsgründe; Leerstandsdauer; Fläche der Wohnung; Zahl der Räume; Nettokaltmiete.

Hilfsmerkmale waren:
Familienname, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen; Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen; Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen; Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung. Als Gebäude mit Wohnraum gilt jedes für längere Dauer errichtete Bauwerk mit mindestens einer Wohnung und eigenem Zugang (Haustür, Treppenhaus). Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Bewohnte Unterkünfte sind behelfsmäßige Bauten (z. B. Gartenlauben oder Wohnwagen auf Campingplätzen), welche zum Zählungsstichtag mindestens von einer Person als Hauptwohnsitz bewohnt werden.


Weiterführende Informationen auf der Internetseite des ZENSUS 2022  .

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt