ZENSUS 2022
Erhebungsteile
Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf alle Geschlechter.
Gebäude- und Wohnungszählung
Grundlage der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ist die Verordnung EG 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen, welche ab dem Jahr 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung alle zehn Jahre vorschreibt.
Vor der Erhebung gab es in Deutschland kein zentrales und vergleichbares Verzeichnis über den bundesweiten Gebäude- und Wohnungsbestand. Ziel der GWZ 2022 war daher die flächendeckende, vollzählige und aktuelle Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum und bewohnter Unterkünfte sowie Wohnungen in Thüringen und Deutschland.
Die bereitgestellten Daten dienen anschließend als Grundlage der europäischen, deutschen und Thüringer Regional- und Sozialpolitik sowie für kommunale Entscheidungen der Raumplanung und Wohnungspolitik.
Wer wurde befragt?
Auskunftspflichtig waren nach dem Zensusgesetz alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften und Wohnungen. Wie bereits beim Zensus 2011 wurde die GWZ 2022 ebenfalls als postalische Vollerhebung durchgeführt, um eine tiefe regionale Gliederung der Ergebnisse erzielen zu können. Die Rückmeldung sollte gemäß der Online-First-Strategie elektronisch durch das Ausfüllen eines Online-Fragebogens mittels PC, Tablet oder Smartphone erfolgen. Wohnungsunternehmen und Verwalter erhielten die Möglichkeit, die Daten für ihre umfassenden Bestände über einen besonderen elektronischen Meldeweg zu übermitteln.
Welche Merkmale wurden erfragt?
In der Gebäude- und Wohnungszählung wurden zwei Arten von Merkmalen erhoben: Erhebungs- und Hilfsmerkmale, welche in § 10 ZensG 2022 geregelt sind.
Erhebungsmerkmale für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte waren:
Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel; Art des Gebäudes; Eigentumsverhältnisse; Gebäudetyp; Baujahr; Heizungsart und Energieträger; Zahl der Wohnungen.
Erhebungsmerkmale für Wohnungen waren:
Art der Nutzung; Leerstandsgründe; Leerstandsdauer; Fläche der Wohnung; Zahl der Räume; Nettokaltmiete.
Hilfsmerkmale waren:
Familienname, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen; Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen; Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen; Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.
Als Gebäude mit Wohnraum gilt jedes für längere Dauer errichtete Bauwerk mit mindestens einer Wohnung und eigenem Zugang (Haustür, Treppenhaus). Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Bewohnte Unterkünfte sind behelfsmäßige Bauten (z. B. Gartenlauben oder Wohnwagen auf Campingplätzen), welche zum Zählungsstichtag mindestens von einer Person als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2020
Die Haushaltebefragung des Zensus 2022 verfolgte zwei wichtige Ziele:
- Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl, indem Fehler der Melderegisterdaten (sog. Über- und Untererfassungen) aufgedeckt werden.
- Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Verwaltungsregistern erfasst sind.
Auswahl der Anschriften über Stichprobenverfahren
Die Haushaltebefragung erfolgte auf Stichprobenbasis. Für die Haushaltsstichprobe wurden vom Statistischen Bundesamt über ein statistisches Zufallsverfahren Anschriften von Wohngebäuden ausgewählt. An den ausgewählten Wohnanschriften wurden alle Haushalte und alle in diesen Haushalten lebenden Personen befragt.
Um auch die Einwohnerzahl von Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern noch präziser als im Zensus 2011 erfassen zu können, erfolgte diese beim Zensus 2022 wie bei den größeren Gemeinden auf Stichprobenbasis. Deshalb war der Stichprobenumfang der Haushaltebefragung im Zensus 2022 deutlich erhöht. Da Thüringen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern aufweist, war der Anteil der Befragten hier höher als im Bundesdurchschnitt. Dementsprechend haben in Thüringen etwa 16 Prozent der Bevölkerung an der Haushaltebefragung teilgenommen. Das sind etwa 335 000 Personen. Bundesweit wurden etwa zwölf Prozent der Bevölkerung, insgesamt etwa 9,9 Millionen Personen, befragt.
Ermittlung der Einwohnerzahl und Erhebung von Zusatzmerkmalen
Zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl wurden bestehende amtliche Register ausgewertet und durch Befragungen der Bevölkerung ergänzt. Für die sog. "Existenzfeststellung" wurden für alle Mitglieder eines Haushaltes folgende Merkmale erfasst: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Anzahl der Personen im Haushalt, Hauptwohnung und falls zutreffend Zweitwohnsitz.
Die Erhebung von zusätzlichen Merkmalen zur Bevölkerung erfolgte nur bei einem Teil der Befragten der Haushaltsstichprobe. Die hierfür ausgewählten Personen wurden zu folgenden Themen befragt: Wohnsituation, Geburtsland, Zuwanderung, schulische Bildung, berufliche Ausbildung sowie Erwerbstätigkeit mit Angaben zur beruflichen Tätigkeit, zum Arbeitsort, zur Branche oder zum Wirtschaftszweig.
Während die Existenzfeststellung grundsätzlich durch einen Erhebungsbeauftragen durchgeführt wurde, standen für die Meldung der zusätzlichen Merkmale verschiedene Wege zur Verfügung. Um den Zensus 2022 in Thüringen so kosteneffizient, belastungs- und kontaktarm wie möglich zu gestalten, erhielten die für die Haushaltebefragung vorgesehenen Personen vom Erhebungsbeauftragten die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen (sog. Online-First-Strategie). Mit Hilfe dieser Zugangsdaten konnten die auskunftspflichtigen Personen den Online-Fragebogen eigenständig, ganz bequem sowie termin- bzw. zeitunabhängig am Computer, Tablet oder Mobiltelefon ausfüllen und abschicken. Der Online-Fragebogen bot zudem den Vorteil, dass Fragen, die für die jeweilige Person nicht bedeutsam sind, nicht angezeigt wurden.
Auskunftspflichtige, denen es aus bestimmten Gründen nicht möglich war, den Online-Fragebogen selbstständig auszufüllen, konnten einen Papierfragebogen anfordern.
Einrichtung örtlicher Erhebungsstellen
In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) als fachliche Aufsichtsbehörde für die Vorbereitung und Durchführung der Haushaltebefragung zuständig. Das TLS veranlasste in den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie im TLS selbst die Einrichtung von Erhebungsstellen, welche die Befragungen der Haushalte organisierten und durchführten. In Thüringen gab es insgesamt 23 Erhebungsstellen.
Sonderbereiche
Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte wurden im Rahmen des Zensus 2022 als Sonderbereiche bezeichnet. Diese sind durch bestimmte Charakteristika gekennzeichnet:
Wohnheime verfügen i. d. R. über gemeinsam zu nutzende Räume, wie z. B. Gemeinschaftsküchen. Die Bewohner führen ihren eigenen Haushalt, d. h. sie wirtschaften und versorgen sich selbstständig.
Gemeinschaftsunterkünfte verfügen ebenso über gemeinsam zu nutzende Räume. Jedoch gibt es in Gemeinschaftsunterkünften keine eigene Haushaltsführung, d. h. die Bewohner wirtschaften nicht selbständig und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/ oder betreut.
Folgende Einrichtungen wurden als Sonderbereiche erfasst:
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Vollerhebung an Anschriften mit Sonderbereichen notwendig
Im Gegensatz zur Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis fand die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen als Vollerhebung statt. Gründe hierfür waren, dass aufgrund der hohen Fluktuation der Bewohner die Melderegister an Anschriften mit Sonderbereichen häufig ungenau sind, welche eine hohe Karteileichen- und Fehlbestandsrate mit sich bringt. Zudem kann die Erhebung von persönlichen Merkmalen die Gefahr der sozialen Benachteiligung der Bewohner bergen, wie z. B. in Gemeinschaftsunterkünften von Flüchtlingen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Auch kann eine persönliche Befragung aufgrund des Gesundheitszustands der Bewohner nicht oder nur schwer möglich sein, wie z. B. in Einrichtungen für ältere und/ oder pflegebedürftige Menschen. Oder eine direkte Befragung von Bewohnern ist aus anderen Gründen nicht möglich, wie z. B. in Justizvollzugsanstalten. Daher erteilten in Gemeinschaftsunterkünften die Einrichtungsleitungen stellvertretend für die Bewohner Auskunft. In Wohnheimen wurden die Bewohner hingegen, wie auch in der Haushaltsstichprobe, direkt durch einen Erhebungsbeauftragten befragt. Dabei wurden folgende Angaben erfasst: Nachname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnstatus.
Wie auch in der Haushaltebefragung, gab es an Anschriften mit Wohnheimen darüber hinaus eine Stichprobe zur Erfassung zusätzlicher Merkmale, wie z. B. Informationen zur Erwerbstätigkeit und zum Bildungsniveau der Bewohner.
Weiterführende Informationen auf der Internetseite des ZENSUS 2022 .