Der Zensus ist ein europäisches Großprojekt mit bundesweiter Bevölkerungs- sowie Gebäude- und Wohnungszählung durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die eigentliche Durchführung des Zensus obliegt den Statistischen Landesämtern.
Der Zensus 2022 hat nicht mehr viel mit den Volkszählungen des letzten Jahrhunderts gemeinsam. Die Prozesse wurden so optimiert, dass sie belastungsärmer für die Auskunftspflichtigen und grundrechtschonend für die Bevölkerung sind. Dies wird hauptsächlich durch das registergestützte Verfahren gewährleistet. Basis aller Arbeiten sind also bestehende Register, allen voran die dezentral geführten Melderegister. Für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen wurden die Melderegister zusammengeführt und zunächst auf doppelte Eintragungen durchsucht (sog. „Mehrfachfallprüfung“). Zusätzlich wurden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und eine Befragung an Anschriften mit Sonderbereichen die Eintragungen im Meldewesen geprüft. Dies war notwendig, da es in den Melderegistern zu Über- und Untererfassungen von Personen kommen kann, die zur Ermittlung einer realitätsgerechten Einwohnerzahl statistisch korrigiert werden müssen. In der Statistik spricht man von Karteileichen und Fehlbeständen. Zusätzlich wurden durch die Haushaltebefragung weitere Informationen über die Bevölkerung u. a. zur Bildung und Erwerbstätigkeit gewonnen, die bislang nicht oder nicht in der notwendigen regionalen Tiefe in amtlichen Registern vorlagen.
Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wurde als Vollerhebung durchgeführt, d. h. es wurden ausnahmslos alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohngebäuden befragt. Da es bis dato in Deutschland kein entsprechendes Register gab, das die Wohnsituation umfassend abbildet, konnte hier nicht auf eine Stichprobe zurückgegriffen werden.
Für die Übermittlung der geforderten Auskünfte bei der GWZ wurden den Eigentümerinnen und Eigentümern, Verwalterinnen und Verwaltern sowie sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten zeitgemäße und komfortable Verfahren angeboten.
Hierzu trug vor allem die Online-First-Strategie des Zensus 2022 bei. Allen Auskunftspflichtigen wurde vorrangig die unkomplizierte Datenmeldung über elektronische Wege angeboten. Dieser Weg ist mit höchsten Standards geschützt und durch die intuitive Nutzerführung schnell und effizient. Da die Verarbeitung elektronischer Daten auch die Arbeit des Landesamtes erleichtert, gewinnen durch eine Onlinemeldung alle Beteiligten! Weitergehende Informationen zum Zensus sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.zensus2022.de) abrufbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2018 (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. September 2018) den Zensus 2011 für verfassungskonform erklärt und damit auch das registergestützte Verfahren bestätigt. Zeitgleich wurde dem Gesetzgeber jedoch aufgetragen, zukünftig eine Gleichbehandlung von Gemeinden mit über und unter 10 000 Einwohnern hinsichtlich der Melderegisterkorrektur vorzunehmen und somit ein einheitliches methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Einwohnerzahl zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass auch in kleinen Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern flächendeckend Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis durchgeführt werden mussten. Im Zensus 2011 wurden in diesen Gemeinden nur gezielt die Fälle kontaktiert, bei denen Abweichungen zwischen den Einträgen im Melderegister und den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung zu wohnhaften Personen an einer Anschrift vorlagen.
Die durch den Zensus 2022 ermittelte amtliche Einwohnerzahl bildet die neue Basis für die sog. Bevölkerungsfortschreibung, die mittels Berücksichtigung von Geburten und Sterbefällen kontinuierlich eine aktuelle Einwohnerzahl ausweist. Doch es wird nicht nur die amtliche Einwohnerzahl bestimmt. Die einzelnen Erhebungsteile des Zensus liefern wichtige Daten zur Demographie, Wohnsituation und Erwerbstätigkeit.
Damit lassen sich planerische Fragen beantworten: Brauchen wir mehr Kindergartenplätze? Ist es sinnvoll, ein neues Gewerbegebiet zu erschließen? Lohnt sich eine Ansiedlung? Werden aufgrund hoher Mieten mehr Sozialwohnungen benötigt? Ist es attraktiv, in Wohnraum zu investieren? Zur Beantwortung solcher Fragen bedarf es verlässlicher Zahlen, damit entsprechende Entscheidungen getroffen werden können.
Weiterführende Informationen auf der Internetseite des ZENSUS 2022 .