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Definitionen und Erläuterungen
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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter
vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.
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Begriff | Sachgebiet | Erläuterung |
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Veranschlagte Kosten der Bauwerke | Gebäude und Wohnen | Veranschlagte Kosten im Sinne der Bautätigkeitsstatistik sind die Kosten der Baukonstruktion (einschließlich Erdarbeiten), die Kosten für fest verbundene betriebliche Einbauten sowie für besondere Bauausführungen. Grundstücks- und Erschließungskosten zählen nicht hierzu. Die Umsatz-(Mehrwert-)steuer ist in den veranschlagten Kosten enthalten. Die veranschlagten Kosten werden zum Zeitpunkt der Baugenehmigung ermittelt. |
Verbraucherinsolvenzverfahren | Unternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen | Ein Verbraucherinsolvenzverfahren stellt ein vereinfachtes Insolvenzverfahren dar, das bis 30. November 2001 für Verbraucher und Kleingewerbetreibende galt. Ab Ende 2001 kommt ein Verbraucherinsolvenzverfahren außer für Verbraucher nur noch für ehemals selbständig Tätige zur Anwendung, deren Verhältnisse überschaubar sind (d.h. weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten durch Arbeitsverhältnisse). |
Verbraucherpreisindex | Preise | Der Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. |
Verbunde | Umwelt | Verpackungen aus unterschiedlichen, von Hand nicht trennbaren Materialien, von denen keines einen Gewichtsanteil von 95 Prozent überschreitet. |
Vereinfachtes Insolvenzverfahren/Verbraucherinsolvenzverfahren | Ein vereinfachtes Insolvenzverfahren kommt außer für Verbraucher auch für ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, zur Anwendung. Vermögensverhältnisse gelten als überschaubar, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt, zu dem der Insolvenzantrag gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat. Im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren existieren im vereinfachten Insolvenzverfahren einige Besonderheiten: Beispielsweise entfällt der Berichtstermin, in dem die Gläubiger über den Erhalt und die Sanierung eines Unternehmens entscheiden. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird ein Treuhänder bestellt. Die Regelungen über die Eigenverwaltung und den Insolvenzplan finden ebenfalls keine Anwendung. Darüber hinaus kann das Gericht bei überschaubaren Vermögensverhältnissen ein schriftliches Verfahren anordnen. | |
Verfügbare Plätze | Öffentliche Sozialleistungen | Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Pflegeplätze, die von dem Pflegeheim gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden, unabhängig von den derzeit belegten Plätzen. Dabei sind die Pflegeplätze den verschiedenen Pflegearten (vollstationäre Dauerpflege, Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege als Tages- und/oder Nachtpflege) zugeordnet. |
Verfügbare Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe | Öffentliche Sozialleistungen | Sie sind mit den genehmigten Plätzen gleichzusetzen und somit die Zahl der gemäß Betriebserlaubnis genehmigten Plätze. Die Angaben lassen keine Aussage über die tatsächlich belegten Plätze zu. Die Anzahl der genehmigten Plätze wird bei den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nur bei den Einrichtungsarten erfragt, bei denen die Betriebserlaubnis eine Anzahl ausweist. Dabei handelt es sich sowohl um alle Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme, um alle Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderung als auch um einzelne Einrichtungen der Jugendarbeit und der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe. |
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte | Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen | Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. |
Verheiratet | Zensus | Verheiratet ist ein gemäß gesetzlichem Familienstand zum Stichtag verschiedengeschlechtliches Paar in einem Privathaushalt. |
Verkaufsverpackungen | Umwelt | sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Zu den Verkaufsverpackungen gehören auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen) sowie Einweggeschirr oder Einwegbestecke |
Verkehrsunfälle | Verkehr und Nachrichtenübermittlung | siehe Straßenverkehrsunfälle |
Verkettung | Handel, Gastgewerbe, Tourismus | Um die Dynamik im Handel wirklichkeitsnah abbilden zu können, wurden in den Jahren 2006 und 2007 Neuzugangsstichproben gezogen, d.h. es wurden neu gegründete Unternehmen in die Erhebung integriert. Damit die Ergebnisse trotz unterschiedlicher Stichproben vergleichbar sind, werden die Messzahlen vorwärts verkettet. Dabei bleibt die Messzahl 100 im Basisjahr erhalten. Im Zuge einer Vorwärtsverkettung wird eine bestehende Messzahlenreihe mit Hilfe einer neuen Messzahlenreihe fortgeschrieben, d.h. über einen konstanten Faktor wird lediglich das Niveau einer neuen Messzahlenreihe auf das Niveau einer vorhergehenden Messzahlenreihe gebracht. Die Entwicklungen der neuen Messzahlenreihe bleiben erhalten. Die Verkettung muss mit jeder Neuzugangsstichprobe erneut durchgeführt werden. Die Messzahlen werden ab Berichtsmonat Januar 2006 verkettet dargestellt. |
Verluste | Die Verluste von Insolvenzverfahren werden als Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag ermittelt. | |
Vermögenseinkommen (geleistetes, empfangenes) | Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen | Vermögenseinkommen wird im Rahmen der Einkommensverteilung einerseits von den privaten Haushalten in Gestalt von Kreditzinsen oder Pachtzahlungen geleistet und anderseits, vor allem als Guthabenzinsen, Ausschüttungen und Gewinnentnahmen, empfangen. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden zudem auch die Betriebsüberschüsse der Versicherer aus der Anlage versicherungstechnischer Rückstellungen als (fiktive) Vermögenseinkommen der Versicherten betrachtet, da sie auf deren Geldvermögen beruhen und als Forderungen der Versicherten aus Versicherungsverträgen zu betrachten sind. |
Vermögenshaushalt | Finanzen der öffentlichen Haushalte | Der Vermögenshaushalt ist der Investitionshaushalt . Er enthält alle vermögenswirksamen Ausgaben und Einnahmen |
Verunglückte bei Verkehrsunfällen | Verkehr und Nachrichtenübermittlung | Als Verunglückte zählen alle Personen (auch Mitfahrer), die bei einem Straßenverkehrsunfall getötet oder verletzt wurden. Getötete: Als getötet gelten Personen, die sofort an der Unfallstelle oder innerhalb von 30 Tagen nach einem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Schwerverletzte: Als schwer verletzt werden Personen erfasst, die sich mindestens 24 Stunden in stationärer Behandlung befunden haben. Leichtverletzte: Hierzu zählen alle übrigen Verletzten. |
Verurteilte | Rechtspflege | Erfasst werden Straffällige, gegen die ein rechtskräftiges Urteil nach allgemeinem Strafrecht oder Jugendstrafrecht ergangen ist. Nach allgemeinem Strafrecht kann Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt werden. Sanktionen nach Jugendstrafrecht sind Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln. Verurteilt werden kann nur eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, d.h. 14 Jahre oder älter, war. |
Verwaltungsgemeinschaft | Gebiet | Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts benachbarter kreisangehöriger Gemeinden (mit weniger als 3000 Einwohner) desselben Landkreises. Sie entsteht mit der Anerkennung durch Rechtsverordnung des für das Kommunalrecht zuständigen Ministeriums. (§ 46 ff ThürKO) |
Verwaltungsgerichtsverfahren | Rechtspflege | Erfasst werden alle Klagen und Verfahren zur Gewährleistung von vorläufigem Rechtsschutz. Zuständig sind in erster Instanz die Verwaltungsgerichte, in einigen Fällen auch das Oberverwaltungsgericht sowie das Oberverwaltungsgericht in der Rechtsmittelinstanz. |
Verwaltungshaushalt | Finanzen der öffentlichen Haushalte | Der Verwaltungshaushalt ist der laufende Verbrauchs-, Aufwands- bzw. Betriebshaushalt. Er enthält alle laufenden vermögensunwirksamen Ausgaben und Einnahmen. |
Verwendete Energie zur Heizung und zur Warmwasserbereitung | Bei der Angabe zur verwendeten Energie wird unterschieden in primäre und sekundäre Energie. Als primäre Energie gilt die bezogen auf den Energieanteil überwiegende Energiequelle. Für Gebäude, die aufgrund ihrer guten Wärmedämmung nicht über ein klassisches Heizsystem, sondern nur über Lüftungsanlagen verfügen, ist bei der primär verwendeten Heizenergie „keine“ angegeben. Dies trifft beispielsweise für sogenannte Passivhäuser oder Plus-Energie-Häuser zu. Wärmepumpen werden nach der Art der Wärmequelle eingeteilt. Man unterscheidet die Wärmequellen Erde ( Geothermie ), Luft ( Aerothermie ) und Wasser ( Hydrothermie). Unter Umweltthermie sind die Thermiearten Aerothermie und Hydrothermie zusammengefasst. Wärmepumpen, die überwiegend andere Wärmequellen nutzen ( wie Abwärme oder Solarwärme) sind unter „Sonstige Energie“ angegeben. Solarthermie ist die durch Nutzung der Solarstrahlung technisch nutzbar gemachte Wärme für Warmwasser und ggf. auch Heizung. Bei der Biomasse werden nur Holz ( wie z. B. auch Holzpellets ) sowie Biogas/Biomethan ( als Umwandlungsprodukt aus fester oder flüssiger Biomasse ) separat erfasst. Gas umfasst auch Erdgas mit Beimischungen von Biogas in Erdgasqualität ( Biomethan ). Ist die ausschließliche Nutzung von Biomethan oder anderem Biogas vorgesehen, ist die Position Biogas/Biomethan auszuwählen. Andere Formen der Wärmegewinnung aus Biomasse sind der Position „Sonstige Biomasse“ zuzuordnen. Der Position „Sonstige Energie“ sind alle verbleibenden Energiearten zuzuordnen ( wie z. B. auch Koks/Kohle und Briketts ). | |
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen | Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen | Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vorgänge in einer Volkswirtschaft zu geben. Sie dienen der Wirtschaftsbeobachtung und sind für die Erstellung von konjunkturellen und wirtschaftlichen Analysen und Vorausschätzungen ein wichtiges Hilfsmittel. Die Berechnung der Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfolgt nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Damit sind die Ergebnisse der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Thüringen mit denen der anderen Regionen der Europäischen Union vergleichbar. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die Entstehung, Verteilung und Verwendung des Inlandsprodukts, die Entstehung, Verteilung und Umverteilung von Einkommen und gesamtwirtschaftliche Erwerbstätigenzahlen nachgewiesen. |
Voll erwerbsgeminderte Personen | Öffentliche Sozialleistungen | Hierbei handelt es sich um volljährige Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren. Sie sind im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches SGB dauerhaft voll erwerbsgemindert. |
Voll- und Teilzeitbeschäftigte | Verdienste, Arbeitskosten | Vollzeitbeschäftigt sind die Arbeitnehmer/-innen, deren Arbeitsvertrag die betriebsübliche Arbeitszeit vorsieht. Als Teilzeitbeschäftigte gelten Arbeitnehmer/-innen, deren vertragliche Arbeitszeit unter der betriebsüblichen liegt. |
Voll-/Teilförderung (BAföG) | Bildung und Kultur | Ein Schüler oder Studierender gilt als vollgefördert, wenn er eine Förderung erhält, die seinen errechneten Gesamtbedarf (= Grundbedarf gemäß Bedarfssatz + Zusatzbedarf, z.B. Kosten der Unterkunft oder Auslandsaufenthalt) in voller Höhe abdeckt. Als teilgefördert wird er gezählt, wenn ihm auf seine Förderung eigenes Einkommen, Vermögen oder das Einkommen seiner Eltern bzw. seines Ehegatten angerechnet wird. Zur Ermittlung des Förderungsbetrages wird in diesem Fall vom Gesamtbedarf das "anzurechnende Einkommen" abgezogen. |
Volle nachgelagerte Besteuerung | Steuern | Wurden die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert (z.B. Riesterrente), dann unterliegen sie in der Auszahlungsphase der vollen nachgelagerten Besteuerung. Eine steuerliche Förderung liegt vor, wenn die Beiträge von der Steuer freigestellt wurden, für diese Zulagen gezahlt wurden oder ein Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG erfolgte. Beispielsweise werden Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse (inkl. Versorgungsausgleichskasse) oder aus einer Direktversicherung, die auf gefördertem Kapital beruhen, voll besteuert. (§ 22 Nr. 5 EStG) |
Vollgeschosse | Gebäude und Wohnen | Vollgeschosse sind Geschosse im Sinne der in den Landesbauordnungen festgelegten Definitionen ( siehe § 20 Absatz 1 BauNVO ). Kellergeschosse und Dachgeschosse gelten i. d. R. nicht als Vollgeschosse. |
Vollständige Aufgaben | Unternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen | Unter vollständiger Aufgabe ist die vollständige und endgültige Schließung des (gesamten) Betriebes zu verstehen. Es wird zwischen Betriebsaufgaben und sonstigen Stilllegungen unterschieden. |
Vollzeit-/Teilzeitfälle bzw. Vollzeit-/Teilzeitmaßnahmen (AFBG) | Bildung und Kultur | Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Stunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern. |
Vollzeitäquivalente | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Nach Definition des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) entsprechen die Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Erwerbstätigkeit der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Diese Umrechnung erfolgt auf Basis der normalerweise im Durchschnitt geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit je Vollzeitarbeitsplatz im jeweiligen Wirtschaftszweig und der jeweiligen Stellung im Beruf. Bei der Ermittlung der VZÄ werden die in Nebenbeschäftigung geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt. Bei den VZÄ handelt es sich daher um „Erwerbstätige in Vollzeitbeschäftigten-Einheiten“, bei denen die verschiedenen Erwerbstätigengruppen und jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse nach dem Maß ihrer Beteiligung am Erwerbsprozess gewichtet sind. Dabei erhalten Vollzeit-Beschäftigte das Norm-Gewicht 1,0 – und zwar unabhängig von tariflich unterschiedlich festgelegten Arbeitszeiten der Arbeitnehmergruppen bzw. abweichenden tatsächlichen Wochenarbeitszeiten von Selbstständigen. Das bedeutet, dass die Stundenzahl eines Vollzeitarbeitsplatzes je Wirtschaftsbereich bzw. je Bundesland variieren kann. Ein Grund hierfür liegt zum Beispiel in branchen- und gebietsspezifischen Tarifverträgen. So erhalten z. B. Halbtags-Beschäftigte das Gewicht 0,5. Den marginal Beschäftigten werden noch geringere Gewichte wie z. B. 0,3 zugeordnet. Diese Gewichte – sogenannte Arbeitszeitfaktoren – unterscheiden sich nach Stellung im Beruf, Wirtschaftszweigen sowie nach West-/Ost-Großraumregionen und Jahren. |
Vollzeitäquivalente (VZÄ) | Personal im öffentlichen Dienst | Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden Teilzeitbeschäftigte nur mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Beschäftigte in Altersteilzeit fließen jeweils mit der Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit ein, unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeits- oder Freistellungsphase befinden. Auszubildende gehen in die Berechnung überwiegend als Vollzeitbeschäftigte ein. |
Vollzeitbeschäftigte | Handel, Gastgewerbe, Tourismus | Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht die durchschnittliche Arbeitszeit der orts-, branchen- oder betriebsüblichen Wochenarbeitszeit. |
Vollzeitbeschäftigte | Personal im öffentlichen Dienst | Vollzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche Wochenarbeitsstundenzahl (z.B. 40 Stunden; bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Dazu zählen auch Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit als Vollzeitbeschäftigte unter Lohnverzicht aufgrund von Gesetzen, Anwendungstarifverträgen oder Haustarifen herabgesetzt wurde. |
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) | Öffentliche Sozialleistungen | Diese Form der Hilfe zur Erziehung soll entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. |
Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet | Öffentliche Sozialleistungen | Ein Ausländer ist gemäß § 50 des AufenthG zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht. |
Vollzugsdauer | Rechtspflege | Grundsätzlich ist die Dauer einer zu verbüßenden Strafe gleich bedeutend mit dem Strafmaß, das in dem erkennenden Urteil bestimmt wurde (ausschließlich einer angerechneten Untersuchungshaft). |
Vorausberechnung der Kinder in Kindertagesbetreuung | Für die Berechnungen wurden zunächst für elf Altersgruppen Betreuungsquoten von Kindern in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum 2020 bis 2022 für alle Kreise ermittelt. Dabei handelt es sich um die Anzahl der betreuten Kinder zum 31.3. des jeweiligen Jahres bezogen auf die Bevölkerung des entsprechenden Alters zum 31.12. des Vorjahres in Prozent unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebietsstandes. Die Betreuungsquoten wurden mit Hilfe der Statistik der Kinder in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege – ohne Kinder, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen – berechnet. Hierbei erfolgten keine Trennung nach Geschlecht sowie keine Trennung nach Kindertageseinrichtung und Tagespflege. Die zu erwartende Zahl der betreuten Kinder ergibt sich aus der Multiplikation der vorausberechneten Bevölkerung eines Altersjahres mit dazugehöriger Betreuungsquote. Dieses Status-Quo-Szenario geht von der Annahme aus, dass die berechnete Betreuungsquote auf dem Niveau von 2020 bis 2022 in den entsprechenden Altersjahren über den Vorausberechnungszeitraum konstant bleibt. Die Veränderung der Zahl der Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen lässt sich damit ausschließlich auf die in der 3. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen. | |
Vorausberechnung der Krankenhausfälle zur 3. rBv | Grundlage für die Anschlussrechnung zu den Krankenhausfallzahlen bildet die Krankenhausstatistik mit den Diagnosedaten. Aus den Ergebnissen des Jahres 2022 wurden alters- und geschlechtsspezifische Diagnosewahrscheinlichkeiten (Diagnosefallquoten) bestimmt und als Basis für die Vorausberechnung der Diagnosefälle verwendet. Die ermittelten Diagnosefallquoten 2022 werden auf die vorausberechnete mittlere Bevölkerung übertragen. Faktoren wie der technische Fortschritt sowie Veränderungen der Sterbewahrscheinlichkeit nach einzelnen Diagnosearten bleiben bei diesem Status-Quo-Szenario unberücksichtigt. Eine konstante Nachfrage nach medizinischer Versorgung im Krankenhaus wird unterstellt. | |
Voraussichtliche Forderungen | Unternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen | Bei Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren wird zum Zeitpunkt der Antragstellung die Summe der Gläubigerforderungen erfasst. |
Vorbestrafte | Rechtspflege | Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe. |
Vorfinanzierung von Insolvenzgeld | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei Eintritt einer Unternehmensinsolvenz Anspruch auf ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen für die vorangegangenen drei Monate. Die von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer/-innen erhalten deshalb ein sogenanntes Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. | |
Vorgemerkte Adoptionsbewerber | Öffentliche Sozialleistungen | Wer als Antragsteller nach eingehender Prüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle für geeignet befunden wurde, ist Adoptionsbewerber. Ab 1996 werden nur jene ausgewiesen, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Adoptionsvermittlungsstelle hatten. |
Vorläufige Schutzmaßnahmen | Öffentliche Sozialleistungen | Sie werden in Form von vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII sowie regulären Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII durchgeführt. |
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen | Gesundheitswesen | Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen gemäß § 107 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V), die - der stationären Behandlung dienen, um . eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken(Vorsorge) oder . eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern bzw. zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten bzw. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation), - fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen und in denen die Patienten untergebracht und verpflegt werden können. |
Vorwiegende Art der Beheizung | Gebäude und Wohnen | Fernheizung liegt vor, wenn größere Bezirke von einem entfernten, zentralen Heizwerk aus beheizt werden. Blockheizung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser von einem Heizsystem aus beheizt wird und die Heizquelle an einem der Gebäude angebaut ist oder sich in unmittelbarer Nähe dieser Gebäude befindet. Zentralheizung liegt vor, wenn ein Gebäude über ein Röhrensystem von einer im Gebäude befindlichen Heizquelle aus beheizt wird. Etagenheizung ist eine Form der Heizung, bei der die Räume einer Etage von einer Heizquelle über ein Röhrensystem beheizt werden. Keine Heizung ist bei Gebäuden anzugeben, die aufgrund ihrer guten Wärmedämmung nicht über ein klassisches Heizsystem, ggf. aber über Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung verfügen. |