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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach Sachgebieten

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

Auswahl des Sachgebietes   

BegriffSachgebietErläuterung
AlleinerziehendeBevölkerung, Mikrozensus
Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern.
AlleinstehendeBevölkerung, Mikrozensus
Alleinstehende sind Personen, die ohne Ehe- oder Lebenspartner und ohne Kinder in einem Haushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinstehenden Person. So können Alleinstehende als ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wohnen. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, beispielsweise mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.
Altersspezifische GeburtenzifferBevölkerung, Mikrozensus
Die altersspezifische Geburtenziffer gibt die Anzahl der Lebendgeborenen von Müttern eines bestimmten Alters je 1000 Frauen desselben Alters an. Die Summe der altersspezifischen Geburtenziffern (=zusammengefasste Geburtenziffer) ergibt die Zahl der Kinder, die 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens gebären, und zwar unter der Annahme, dass sich die altersspezifischen Geburtenziffern künftig nicht ändern. Diese zusammengefasste Geburtenziffer wird von Änderungen im Altersaufbau nicht beeinflusst.
AngestellteBevölkerung, Mikrozensus
Angestellte sind alle nicht beamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. die Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für Angestellte entscheidend. Leitende Angestellte sind ebenfalls Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Zu den Angestellten rechnen auch kaufmännische und technische Auszubildende sowie Zivildienstleistende.
ArbeiterBevölkerung, Mikrozensus
Als Arbeiter gelten alle Lohnempfänger. Es ist unerheblich, ob es sich um Facharbeiter, angelernte Arbeiter oder Hilfsarbeiter handelt. Zu den Arbeitern rechnen auch Heimarbeiter, Haushaltsgehilfinnen und gewerblich Auszubildende.
AusländerBevölkerung, Mikrozensus
Alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländern. Die Mitglieder der stationierten ausländischen Streitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
AuszubildendeBevölkerung, Mikrozensus
Auszubildende in anerkannten kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischer Berufsausbildung stehen und deren Ausbildung normalerweise in einen Angestelltenberuf einmündet. Auszubildende in anerkannten gewerblichen Ausbildungsberufen sind Personen, deren Ausbildung normalerweise in einen Arbeiterberuf einmündet. Den Auszubildenden in anerkannten kaufmännischen und technischen sowie gewerblichen Ausbildungsberufen werden auch Anlernlinge, Praktikanten und Volontäre mit entsprechender Tätigkeit zugeordnet. Sie sind, sofern nicht gesondert nachgewiesen, in den Zahlen der Angestellten bzw. Arbeiter enthalten.
BeamteBevölkerung, Mikrozensus
Als Beamte zählen alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen, einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst. Nicht als Beamte gezählt werden Beamte im Ruhestand und Personen die Berufsbezeichnungen wie "Versicherungsbeamter" oder "Bankbeamter" führen, ohne in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu stehen. Den Beamten werden auch Richter und Soldaten zugeordnet.
Beteiligung am ErwerbslebenBevölkerung, Mikrozensus
Danach sind Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen zu unterscheiden (sog. "Erwerbskonzept").
Bevölkerung in PrivathaushaltenBevölkerung, Mikrozensus
Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet. Personen, welche in mehreren Privathaushalten ansässig sind, tragen mehrfach zur Bevölkerung in Privathaushalten bei. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. in Altenheimen) gehört nicht dazu. Alle Angaben aus dem Mikrozensus ab dem Berichtsjahr 2020 beziehen sich auf die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der privaten Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Im Gegensatz dazu betreffen alle Werte der Jahre 1991 bis 2017 die Bevölkerung am Hauptwohnsitz insgesamt (inkl. Gemeinschaftsunterkünfte) und die Werte der Jahre 2018 und 2019 die Bevölkerung am Hauptwohnsitz in Privathaushalten.
Bevölkerung, Bevölkerungsstand, BevölkerungszahlBevölkerung, Mikrozensus
Als Bevölkerung (Einwohner) wird die Anzahl der Personen bezeichnet, die an einem bestimmten Ort bzw. in einer bestimmten territorialen Einheit (Bundesland, Kreis) ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) hat. Zur Bevölkerung zählen auch die in einem Bundesland bzw. in einem bestimmten Territorium für längere Zeit als wohnhaft gemeldeten Ausländer.
Bevölkerung, mittlereBevölkerung, Mikrozensus
Die mittlere Bevölkerung ist die durchschnittliche Bevölkerungszahl für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Monat, Vierteljahr, Jahr), berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand oder aus dem Durchschnitt der mittleren monatlichen bzw. vierteljährlichen Bevölkerungszahlen. Für die Jahre 1967 bis 1988 werden die jeweils mit Stichtag 30. Juni des Jahres ermittelten Bevölkerungszahlen als mittlere Bevölkerung ausgewiesen. Ab 1989 werden als mittlere Bevölkerung wieder Bevölkerungsdurchschnittswerte für ein Kalenderjahr als arithmetisches Mittel aus 12 Monatsdurchschnitten angegeben. Für 1990 wurde der vom ZER übernommene Bevölkerungsstand zum 3.10.1990 als Jahresdurchschnitt verwendet. Für die Jahre ab 2011 werden als mittlere Bevölkerung die Bevölkerungsdurchschnittswerte für ein Kalenderjahr als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011 angegeben.
Bevölkerungsbewegung, natürlicheBevölkerung, Mikrozensus
Erhebungsgrundlage für die Statistik der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle sind die übermittelten Angaben der Standesämter, in denen die Eheschließungen regional dem Registrierort, die Geburten der Wohngemeinde der Mutter und die Sterbefälle der Wohngemeinde der Gestorbenen zugeordnet werden. Für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (insbesondere Ehescheidungen) werden die Angaben über rechtskräftige Urteile in Ehesachen ausgewertet, die von den Familiengerichten zu übergeben sind.
Bevölkerungsbewegungen, räumlicheBevölkerung, Mikrozensus
Bei der Statistik der Wanderungen (Zuzüge, Fortzüge) werden als Erhebungsgrundlage die An- und Abmeldungen sowie die Meldungen über Änderungen des Wohnungsstatus von den Einwohnermeldeämtern verwendet, die auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel anfallen. Umzüge innerhalb einer Gemeinde bleiben außer Betracht.
Bezugsperson der FamilieBevölkerung, Mikrozensus
Um die Familien in der Statistik abgrenzen zu können, wird eine Bezugsperson in der Familie benötigt. Diese Person ist bei Ehepaaren aus aufbereitungstechnischen Gründen grundsätzlich der Ehemann und bei Alleinstehenden die Person selbst.
Bezugsperson des HaushaltsBevölkerung, Mikrozensus
Die Bezugsperson des Haushalts ist die Person, die im Erhebungsbogen als erste eingetragen ist. Ihre Erhebungsmerkmale (zum Beispiel Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson ausgeschlossen. Vorgabe bei der Reihenfolge der Eintragungen im Erhebungsbogen: Ehegatten, Kinder, Verwandte, Familienfremde.
DeutscheBevölkerung, Mikrozensus
Als Deutsche gelten Personen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Neugeborene zählen als Deutsche, wenn wenigstens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Voraussetzungen laut § 4 Abs. 3 StAG vorliegen. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Deutsche gezählt.
EhelösungenBevölkerung, Mikrozensus
Hierzu zählen die Eheauflösungen durch gerichtliches Urteil und die durch Tod des Ehepartners.
EhescheidungenBevölkerung, Mikrozensus
Ehescheidungen sind durch gerichtliches Urteil aufgelöste Ehen. Sie werden regional dem maßgebenden Wohnsitz der Ehegatten zugeordnet (Kreis).
EheschließungenBevölkerung, Mikrozensus
Eheschließungen sind standesamtliche Trauungen, auch von Ausländern, mit Ausnahme der Fälle, in denen beide Ehegatten Angehörige ausländischer Streitkräfte sind bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familienangehörigen gehören. Sie werden nach dem Heiratsort (Standesamt) regional zugeordnet.
EinbürgerungBevölkerung, Mikrozensus
Eine Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch behördlichen Bescheid auf Grund gesetzlicher Beurkundungen. Die Angaben zu Einbürgerungen basieren auf den Meldungen, die dem Landesamt für Statistik von den zuständigen Behörden für Einbürgerungen übergeben werden.
ErwerbsloseBevölkerung, Mikrozensus
Erwerbslose sind Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie bei der Agentur für Arbeit als Arbeitslose gemeldet sind. Insofern ist der Begriff der Erwerbslosen umfassender als der Begriff der Arbeitslosen. Andererseits zählen Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, nach dem Erwerbskonzept nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
ErwerbspersonenBevölkerung, Mikrozensus
Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.
ErwerbstätigeBevölkerung, Mikrozensus
Als Erwerbstätige werden im Mikrozensus alle Personen gezählt, die irgendeinem Erwerb, sei es auch nur kleinsten Umfangs (beispielsweise einige Wochenstunden) nachgehen, gleichgültig, ob sie hieraus ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten oder nicht.
Erwerbstätige, abhängigBevölkerung, Mikrozensus
Abhängig Erwerbstätige sind Beamte (in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis) und Arbeitnehmer, das sind Angestellte (alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger), Arbeiter (alle Lohnempfänger einschl. Heimarbeiter) sowie Auszubildende (Personen in praktischer Berufsausbildung).
ErwerbstätigenquotenBevölkerung, Mikrozensus
Erwerbstätigenquoten drücken den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung insgesamt je Geschlecht und Altersgruppe aus.
Familie/LebensformBevölkerung, Mikrozensus
Zu den Familien gehören Ehepaare mit Kindern, nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern und Alleinerziehende. Ehepaare ohne Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder und Alleinstehende zählen zu den sonstigen Lebensformen.
FamilienBevölkerung, Mikrozensus
Familien sind Ehepaare bzw. allein stehende (ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete) Väter oder Mütter, die mit ihren ledigen Kindern zusammenleben. Zu den Familien gehören auch Ehepaare sowie verheiratet Getrenntlebende, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Ledige Personen ohne Kinder zählen nicht zu den Familien. Nach dieser Abgrenzung können in einem Privathaushalt mehrere Familien leben.
FamiliennettoeinkommenBevölkerung, Mikrozensus
Im Familiennettoeinkommen werden die Nettoeinkommen aller Familienmitglieder zusammengefasst. Für Familien, die mit weiteren Familien/Personen in einem Haushalt zusammenleben, kann ggf. auch kein Familieneinkommen vorliegen. Wenn mindestens eine Person im Haushalt bzw. in der Familie selbständiger Landwirt ist, wird kein Familieneinkommen ausgewiesen.
FamilienstandBevölkerung, Mikrozensus
Beim Familienstand wird zwischen Ledigen, Verheirateten (zusammen oder getrennt lebend), Verwitweten und Geschiedenen unterschieden; bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen entsprechend zusätzlich noch nach in Lebenspartnerschaft oder aufgehobener Lebenspartnerschaft lebend bzw. Lebenspartner verstorben. Personen, deren Ehepartner vermisst ist, gelten als verheiratet und Personen, deren Ehepartner für tot erklärt worden ist, als verwitwet. Da bei den Verheirateten der Wohnsitz eines Ehegatten auch außerhalb des Freistaates liegen kann, brauchen die Zahlen für die verheirateten Männer und Frauen vor allem aus diesem Grund nicht völlig überein zu stimmen. Verheiratet getrennt Lebende sind solche Personen, deren Ehepartner sich am Stichtag der Erhebung zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten haben.
Fruchtbarkeitsziffer, allgemeineBevölkerung, Mikrozensus
Als allgemeine Fruchtbarkeitsziffer bezeichnet man die Anzahl der Lebendgeborenen eines Jahres bezogen auf 1000 im Jahresdurchschnitt vorhandenen Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren; bei gesonderter Kennzeichnung auch im Alter von 15 bis unter 50 Jahren.
GebietsstandBevölkerung, Mikrozensus
Die Angaben beziehen sich - soweit nicht anders in der Tabelle angegeben - auf das Gebiet innerhalb der Grenzen Thüringens und die regionale und verwaltungsmäßige Gliederung zum Ende des in der Tabelle angegebenen Zeitraums.
Geburtenziffer, altersspezifischeBevölkerung, Mikrozensus
Die altersspezifische Geburtenziffer gibt die Anzahl der Lebendgeborenen von Müttern eines bestimmten Alters je 1000 Frauen desselben Alters an. Die Summe der altersspezifischen Geburtenziffern (=zusammengefasste Geburtenziffer) ergibt die Zahl der Kinder, die 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens gebären, und zwar unter der Annahme, dass sich die altersspezifischen Geburtenziffern künftig nicht ändern. Diese zusammengefasste Geburtenziffer wird von Änderungen im Altersaufbau nicht beeinflusst.
Geringfügige BeschäftigungBevölkerung, Mikrozensus
Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Tätigkeit mit einer Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche und einem Einkommen bis 325,- EUR im Monat. Eine Beschäftigung gilt auch als geringfügig, wenn sie auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage während eines Jahres begrenzt ist.
GestorbeneBevölkerung, Mikrozensus
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen richtet sich nach dem letzten Hauptwohnort.
Gestorbene Säuglinge, Gestorbene im 1. LebensjahrBevölkerung, Mikrozensus
Als gestorbene Säuglinge werden Gestorbene bezeichnet, die bei Eintritt ihres Todes noch nicht 1 Jahr alt waren.
Haushalt (Privathaushalt)Bevölkerung, Mikrozensus
Jede Personengemeinschaft, die zusammen wohnt und eine wirtschaftliche Einheit bildet, ist ein Haushalt. Zum Haushalt können außer verwandten auch familienfremde Personen gehören, z.B. häusliches Dienstpersonal, gewerbliche oder landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person (z.B. ein Untermieter) ist ein Privathaushalt. Anstalten gelten nicht als Haushalte, können aber Haushalte im Anstaltsbereich beherbergen, z.B. den Haushalt des Anstaltsleiters, des Pförtners usw. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Lebensformen (z.B. ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern) vorhanden sein.
HaushaltsgrößeBevölkerung, Mikrozensus
Als Haushaltsgröße wird die Zahl der Haushaltsmitglieder bezeichnet.
HaushaltsnettoeinkommenBevölkerung, Mikrozensus
Im Haushaltsnettoeinkommen werden die Nettoeinkommen aller zum jeweiligen Haushalt zählenden Personen zusammengefasst. Erhoben werden diese Einkommensangaben durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensklassen. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied selbständiger Landwirt ist. Bei allen Berechnungen wird innerhalb der vorgegebenen Einkommensklassen von einer Gleichverteilung ausgegangen.
KinderBevölkerung, Mikrozensus
Kinder sind ledige Personen, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil, z. B. der geschiedenen Mutter, in einem Haushalt bzw. einer Familie zusammenleben. Eine Altersgrenze für die Zählung als Kind besteht nicht. Als Kinder gelten auch ledige Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen.
Kinder aus geschiedenen EhenBevölkerung, Mikrozensus
Als Kinder gelten die zum Zeitpunkt der Ehescheidung noch lebenden minderjährigen Kinder (0-18 Jahre).
LebendgeboreneBevölkerung, Mikrozensus
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Bis zur Vereinigung Deutschlands galt die Anordnung über die ärztliche Leichenschau vom 4. November 1978 (GBl. der DDR I Nr. 1 S. 4) mit gewissen definitorischen Abweichungen gegenüber der seit dem 3.10.1990 geltenden Abgrenzung. Die regionale Zuordnung der Geborenen richtet sich nach dem Hauptwohnort der Mutter. Es wird unterschieden, ob die Eltern der Kinder zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder nicht.
Lebensunterhalt, überwiegenderBevölkerung, Mikrozensus
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, von welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste berücksichtigt.
MikrozensusBevölkerung, Mikrozensus
Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens. Der Hauptzweck des Mikrozensus besteht darin, eine Statistik zu schaffen, mit deren Hilfe in regelmäßigen und kurzen Abständen schnell, kostengünstig und zuverlässig die wichtigsten bevölkerungs- und arbeitsmarktstatistischen Strukturdaten und deren Veränderungen laufend ermittelt werden. Der Mikrozensus wird jährlich mit einem Auswahlansatz von 1% der Bevölkerung durchgeführt.
Seit 2005 wird der Mikrozensus als kontinuierliche Erhebung durchgeführt. D. h., die Befragung der Haushalte erfolgt nicht mehr zu einer bestimmten Woche im Jahr, sondern wöchentlich über das Jahr verteilt.
Mithelfende FamilienangehörigeBevölkerung, Mikrozensus
Dies sind Familienangehörige, die ohne Empfang von Lohn und Gehalt in einem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbständigem geleitet wird, und die keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Mittlere BevölkerungBevölkerung, Mikrozensus
Die mittlere Bevölkerung ist die durchschnittliche Bevölkerungszahl für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Monat, Vierteljahr, Jahr), berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand oder aus dem Durchschnitt der mittleren monatlichen bzw. vierteljährlichen Bevölkerungszahlen. Für die Jahre 1967 bis 1988 werden die jeweils mit Stichtag 30. Juni des Jahres ermittelten Bevölkerungszahlen als mittlere Bevölkerung ausgewiesen. Ab 1989 werden als mittlere Bevölkerung wieder Bevölkerungsdurchschnittswerte für ein Kalenderjahr als arithmetisches Mittel aus 12 Monatsdurchschnitten angegeben. Für 1990 wurde der vom ZER übernommene Bevölkerungsstand zum 3.10.1990 als Jahresdurchschnitt verwendet. Für die Jahre ab 2011 werden als mittlere Bevölkerung die Bevölkerungsdurchschnittswerte für ein Kalenderjahr als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011 angegeben.
NettoeinkommenBevölkerung, Mikrozensus
Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Sozialversicherung und ähnlicher Beiträge. Bei unregelmäßigem Einkommen ist der Nettodurchschnitt im Jahr anzugeben. Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht befragt. Zum Nettoeinkommen zählen neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch Arbeitslosengeld I und II, Rente, Pension, Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Zinsen, eingenommene Mieten und Pachten, Sozialhilfe sowie weitere Unterstützungen. Die Ermittlung der Höhe erfolgt durch eine Selbsteinstufung der Befragten in die vorgegebenen Einkommensgruppen.
NichterwerbspersonenBevölkerung, Mikrozensus
Nichterwerbspersonen sind im Rahmen des Mikrozensus alle nicht im Erwerbsleben stehenden Personen (z.B. Schulkinder, Nurhausfrauen, Rentner).
ScheidungshäufigkeitBevölkerung, Mikrozensus
Als Scheidungshäufigkeit wird die Anzahl der Ehescheidungen je 1000 Einwohner bezeichnet.
SelbständigeBevölkerung, Mikrozensus
Zu den Selbständigen gehören tätige Eigentümer, Miteigentümer oder Pächter eines Unternehmens, selbständige Handelsvertreter, freiberuflich Tätige usw., nicht jedoch Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereiches selbständig disponieren können (z.B. selbständige Filialleiterin). Die Definition gilt für den Mikrozensus.
SterbetafelBevölkerung, Mikrozensus
Die Sterbetafel stellt ein mathematisches Modell der Sterblichkeitsverhältnisse einer Bevölkerung während eines bestimmten Beobachtungszeitraumes (in der Regel 3 Jahre) dar. Sie dient insbesondere zur Berechnung altersspezifischer Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die nachgewiesenen Altersangaben beziehen sich auf Personen, die das angegebene Lebensjahr gerade vollendet haben.
Sterbeziffern nach Alter und GeschlechtBevölkerung, Mikrozensus
Hier werden Gestorbene bestimmten Alters und Geschlechts je 1000 Lebende gleichen Alters und Geschlechts ausgewiesen.
TotgeboreneBevölkerung, Mikrozensus
Totgeborene sind Kinder, bei denen sich nach der Trennung vom Mutterleib keines der unter „Lebendgeborene“ genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch bis 31. März 1994 mindestens 1 000 Gramm, ab diesem Zeitpunkt laut 13. VO zur Änderung der VO zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 24. März 1994 mindestens 500 Gramm beträgt. Diese Mindestgrenzen gelten ab 1.1.2009 nicht bei Mehrlingsgeburten. Auch hier gab es bis zum 3.10.1990 definitorische Abweichungen zu der geltenden Abgrenzung auf Grund der Anordnung über die ärztliche Leichenschau vom 4. November 1978 (GBl. der DDR I Nr. 1 S. 4). In Folge der Novellierung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegungen und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes in der Fassung vom 20. April 2013 erfolgt keine Erfassung des Geburtsgewichtes mehr.
Wanderungsbilanz, -saldo, -gewinn, -verlustBevölkerung, Mikrozensus
Die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen über die Grenzen einer administrativen Gebietseinheit (z.B. Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesgrenzen) innerhalb eines gegebenen Zeitraums wird als Wanderungsbilanz oder Wanderungssaldo, bei positivem Wert (Überschuss der Zuzüge) auch als Wanderungsgewinn, bei negativem Wert (Überschuss der Fortzüge) auch als Wanderungsverlust bezeichnet.

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