Vorabinformationen über statistische Ergebnisse
Nach dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Davon gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, wenn sie transparent gemacht werden. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis politischer Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicherzustellen.
Das Thüringer Landesamt für Statistik folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und informiert in der folgenden Übersicht über alle externen Stellen, denen Daten bereits vor der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Die genannten Ministerien werden immer dann vorab über statistische Ergebnisse in Kenntnis gesetzt, wenn diese Ergebnisse unmittelbar politisch entscheidungsrelevant sind und die Ministerien mit direkten Reaktionen oder Anfragen auf diese Ergebnisse konfrontiert werden könnten. Die Vorabinformation erfolgt dabei in der Regel durch Übermittlung der Pressemitteilungen mit Sperrfrist frühestens am Vortag der Veröffentlichung an die betreffenden Stellen.
Statistik | Vorabinformation an externe Stelle | Zeitpunkt der Vorabinformation |
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Bruttoinlandsprodukt - Halbjahresrechnung |
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1 Werktag vor Veröffentlichung |
Bruttoinlandsprodukt - 1. Fortschreibung |
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1 Werktag vor Veröffentlichung |
Erwerbstätige am Arbeitsort - Schnellrechnung |
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1 Werktag vor Veröffentlichung |
Kassenstatistik |
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1 Werktag vor Veröffentlichung |
Jahresstatistik - Rechnungsergebnisse |
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1 Werktag vor Veröffentlichung |
Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle gern zur Verfügung unter presse@statistik.thueringen.de bzw. telefonisch unter +49 (0) 361 57331-9113 oder 9110.