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Vorabinformationen über statistische Ergebnisse

Nach dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken   sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Davon gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, wenn sie transparent gemacht werden. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis politischer Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicherzustellen.

Das Thüringer Landesamt für Statistik folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und informiert in der folgenden Übersicht über alle externen Stellen, denen Daten bereits vor der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Die genannten Ministerien werden immer dann vorab über statistische Ergebnisse in Kenntnis gesetzt, wenn diese Ergebnisse unmittelbar politisch entscheidungsrelevant sind und die Ministerien mit direkten Reaktionen oder Anfragen auf diese Ergebnisse konfrontiert werden könnten. Die Vorabinformation erfolgt dabei in der Regel durch Übermittlung der Pressemitteilungen mit Sperrfrist frühestens am Vortag der Veröffentlichung an die betreffenden Stellen.

Statistik Vorabinformation an externe Stelle Zeitpunkt der Vorabinformation
Bruttoinlandsprodukt - Halbjahresrechnung
  • Thüringer Staatskanzlei
  • Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
  • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
  • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
1 Werktag vor Veröffentlichung
Bruttoinlandsprodukt - 1. Fortschreibung
  • Thüringer Staatskanzlei
  • Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
  • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
  • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
1 Werktag vor Veröffentlichung
Erwerbstätige am Arbeitsort - Schnellrechnung
  • Thüringer Staatskanzlei
  • Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
  • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
  • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
1 Werktag vor Veröffentlichung
Kassenstatistik
  • Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
1 Werktag vor Veröffentlichung
Jahresstatistik - Rechnungsergebnisse
  • Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
1 Werktag vor Veröffentlichung

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle gern zur Verfügung unter presse@statistik.thueringen.de bzw. telefonisch unter +49 (0) 361 57331-9113 oder 9110.

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt